Hallo, Ihr Lieben,
heute zwei kurze Meldungen aus dem Gesundheitsbereich, die ich sehr interessant finde:
1. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Masernimpfpflicht wurde eingestellt.
Unter dem Aktenzeichen 5 OWi 123Js62539/24 (174/24) wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Masernimpfpflicht eingestellt.
Die Hauptverhandlung fand vor dem zuständigen Amtsgericht Braunschweig statt.
„Bereits zu Beginn wurde deutlich, dass die rechtliche Lage nicht so eindeutig war, wie häufig behauptet wird: Die Richterin erklärte offen, dass sie sich erst in das Thema einarbeiten müsse und vertagte das Verfahren.
Der Sohn selber schilderte in der zweiten Verhandlung wohl überzeugend, dass er sich selbstständig mit dem Thema Masernimpfung beschäftigt hätte. Er stellte fest, dass bei rund 700.000 geimpften Kindern jährlich etwa 118 schwere Nebenwirkungen auftreten, während in den letzten Jahren nur 20–25 Masernerkrankungen jährlich registriert wurden. Nach der WHO-Definition gilt die Krankheit damit als nahezu ausgerottet.
Die Richterin machte deutlich, dass sie die medizinischen Details nicht im Einzelnen prüfen wolle, aber anerkenne, dass die Entscheidung meines Sohnes reflektiert und eigenständig war. Daraufhin stellte sie das Verfahren ein – ohne Bußgeld oder Gerichtskosten.
Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, wie wichtig es ist, Fragen zu stellen, sich zu informieren und mutig für die eigene Überzeugung einzutreten. Es gibt keine pauschale Lösung und es gibt auch nicht immer den einfachen Weg. Aber oft ergeben sich Wege, wenn man mutig losgeht.
Quelle: https://diebasis-partei.de/2025/04/masernimpfpflicht-ordnungswidrigkeitsverfahren-eingestellt/
2. Seit dem 29.04.2025 gilt die ePA
(elektronische Patientenakte)
Seit dem 29.04. 2025 ist die ePA für alle Patienten freigeschaltet, die nicht widersprochen haben und auch alle Arztpraxen mit der entsprechenden Software können jetzt auf die ePA zugreifen.
Gesundheitsminister Lauterbach hatte zur Einführung der elektronischen Patientenakteversichert, dass diese sicher sei. Nun ist es Hackern aber offenbar erneut gelungen, auch die verbesserten Schutzvorkehrungen auszuhebeln.
Selbst die Mehrheit der Arztverbände empfiehlt aufgrund der bestehenden Sicherheitslücken, dieser ePA zu widersprechen.
Wisst Ihr eigentlich, welche Informationen alle in Deiner Akte vermerkt werden?
Zeitpunkt des Arztbesuches, Name und Adresse des Arztes, die jeweilige Diagnose, das verordnete Medikament und wann und in welcher Apotheke das Rezept eingelöst wurde.
Wer möchte, dass all diese Informationen über Dich abgespeichert in einer Cloud liegen, die immer noch nicht sicher ist?
Ich sah kürzlich ein interessantes Interview, in der ein Arzt von den ersten beiden Tagen seit Einführung der ePA aus seiner Praxis berichtete. Er sagt, man erkennt hier die typische Gaußsche Verteilungskurve, nämlich dass etwa 20% der Patienten voller Überzeugung der ePA widersprochen hätten, ca. 20% hingegen voll dafür und begeistert wären, aber die restlichen rund 60% sich gar keine Gedanken gemacht hätten, weil sie in der Digitalisierung nicht unbedingt etwas Schlechtes vermuten und die Nachteile gar nicht sehen würden, grundsätzlich aber offen für kritische Informationen seien.
Das heißt, wenn Hausärzte jetzt mit der Einführung eine gewisse Aufklärungsarbeit bei ihren Patienten leisten würden, indem sie zeigen, welche Informationen in der ePA wirklich drinstehen und dass diese Informationen in der Cloud absolut unsicher sind, dann wären viele Patienten wahrscheinlich bereit, ihre Meinung noch nachträglich zu ändern, denn man kann der Patientenakte auch jetzt noch widersprechen.
Doch gerade dafür hat sich die ReGIERung mal wieder etwas „Perfides“ einfallen lassen, was wir bereits aus der Corona-Zeit kennen. Der erste Arzt, der diese ePA mit einer Information wie z.B. einem Befundbericht befüllt, bekommt 11,-€ Vergütung; aber nur der erste Arzt für die Ersteintragung. Egal, ob Hausarzt, Kardiologe, Urologe oder Gynäkologe.
Der erste Arzt, der die Eintragung macht, gewinnt das Honorar. Nun hört sich das vielleicht gar nicht nach viel an, ABER: Ein Hausarzt hat im Quartal 1.000 bis 1.200 Patienten. Wenn alle ab 29.04.2025 zuerst zum Hausarzt gehen, dann hätte er eine zusätzliche Einnahme von 13.200,-€ in diesem Monat. Und selbst, wenn es nur 500 Patienten sind und die anderen 700 verteilen sich auf Fachärzte, dann hätte der Hausarzt immer noch einen attraktiven „Schweigebonus“erhalten.
Also wieder einmal mehr werden Ärzte gekauft bzw. lassen sich kaufen.
Der Arzt, von dem das Interview stammt, behauptete, es hätte einen förmlichen Kampf der Mediziner um die Ersteintragung in die ePA gegeben.
Das heißt, auf der einen Seite wissen die Ärzte, dass die Ärzteverbände empfehlen, der ePAzu widersprechen und es ihre Aufgabe ist, den Patienten zu warnen und ihm diesen Widerspruch nahezulegen, und auf der anderen Seite wollen sie das zusätzliche Geld.
Bei der Impfung waren es damals 35,-€ pro Spritze. Auch da wog das monetäre Interesse mehr als die Aufklärung und Gesundheit ihrer Patienten.
Es ist leider immer dasselbe Prinzip.
Doch gekauft werden kann man nur, wenn man käuflich ist.
Und ich kann Euch deswegen nur ans Herz legen, Euch um Eure eigene Gesundheit zu kümmern.
Und falls ihr es noch nicht getan habt:
Schaut Euch unbedingt das Wasser Webinar über gesundes Wasser an.
Ich habe gerade erst wieder gesehen, wie wichtig das ist.
Bis dahin. Herzlichst,
Eure Ayse