Käse aus dem Tank – und was dir sonst keiner auf die Packung schreibt

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Drei Mozzarella-Kugeln in einer Schale, daneben ein kleiner Edelstahl-Fermentationstank

Du hast unter meinem Reel KÄSE kommentiert, weil du mehr über den Mozzarella aus dem Stahltank wissen wolltest. Hier ist, was ich dir versprochen habe.

Bei diesem Mozzarella kommt das Kasein nicht aus Milch. Ein Gen aus der Kuh wird in eine Mikrobe eingebracht. Die Mikroorganismen bekommen Zucker, bilden im Tank das Kasein, und dieses Protein wird anschließend geerntet und mit Wasser und Sonnenblumenöl zu Mozzarella-Kugeln verarbeitet.

Ich lebe selbst vegan und trinke keine Kuhmilch. Tierfrei ist für mich deshalb nicht der Skandal. Mich beschäftigt, dass Essen im Tank entsteht, Konzerne dahinterstehen, Prüfwege Lücken haben können und auf der Packung oft ein freundliches Wort steht, das den Herstellungsweg nicht erklärt.

Stell dir ein Marmeladenglas ohne Etikett vor: du siehst Farbe und Konsistenz, aber du weißt nicht, was hineingekommen ist. Genau so fühlt sich für mich manches moderne Lebensmittel an. Das Entscheidende steht im Kleingedruckten, hinter einer E-Nummer oder gar nicht auf der Packung.

Hier sind die Fälle, die ich meinte. Mit Namen, Daten und Quellen, damit du alles selbst nachprüfen kannst. Stand: September 2026.

Die Kurzfassung, wenn du es eilig hast

  • In den USA konnte New Culture sein Kasein im März 2024 über „Self-affirmed GRAS“ selbst als allgemein sicher anerkennen, ohne die freiwillige FDA-Notifizierung zu nutzen.
  • Die US-Regierung nennt Self-GRAS selbst ein Schlupfloch; eine strengere Regel ist im September 2026 jedoch erst vorgeschlagen und noch nicht in Kraft.
  • Präzisionsfermentierte Milchproteine haben in der EU bislang null Zulassungen, während für Remilk bereits ein Antrag vorliegt.
  • Formos Frischkäse-Alternative mit Koji-Protein steht seit 2024 bei REWE und METRO, ist aber Mikrofermentation und nicht Präzisionsfermentation.
  • Lebensmittel aus NGT-1-Pflanzen sollen ab dem 17. Juli 2028 keine Gentechnik-Kennzeichnung für Verbraucher mehr tragen.
  • Der Süßstoff E 960b darf mithilfe einer gentechnisch veränderten Hefe hergestellt werden, ohne dass diese Gen-Hefe auf der Packung genannt werden muss.
  • Bestimmte Enzyme müssen nicht in der Zutatenliste stehen; Insekten dagegen müssen genannt werden, allerdings nur dort und nicht vorne auf der Packung.
  • Titandioxid ist in der EU seit 2022 nicht mehr als Lebensmittelfarbstoff zugelassen, bleibt aber in Arzneimitteln und in den USA unter anderen Bedingungen erlaubt.

1. Der Mozzarella aus dem Tank

Das US-Unternehmen New Culture stellt Mozzarella mit Kasein her, das nicht aus Milch stammt. Dafür wird ein Gen aus der Kuh in eine Mikrobe eingebracht. Zucker dient als Futter, das Kasein entsteht im Stahltank und wird mit Wasser und Sonnenblumenöl zu Kugeln verarbeitet. Geldgeber sind laut Fachpresse Kraft Heinz, ADM und CJ CheilJedang.

Im März 2024 erklärte New Culture dieses Kasein über „Self-affirmed GRAS“ selbst für allgemein als sicher anerkannt. Das Expertengremium stellte die Firma zusammen. Eine FDA-Prüfung war nicht nötig; die freiwillige FDA-Notifizierung nutzte sie nicht. Erster Verkaufsort war die Pizzeria Mozza in Los Angeles.

Auf Karte oder Packung können „animal-free“, „tierfrei“, „kultiviert“ oder „Präzisionsfermentation“ stehen. In der EU ist das Produkt nicht zugelassen; ein öffentlicher Antrag ist nicht bekannt. Präzisionsfermentierte Milchproteine haben hier bis heute null Zulassungen. Für mich gehören deshalb der Tank und der Prüfweg offen erklärt.

Quelle: FoodNavigator · LifeMate Technologies

2. Die US-Regierung nennt es selbst ein Schlupfloch

Im März 2025 wies US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. die FDA an, den Weg über „Self-affirmed GRAS“ zu beenden. Das US-Gesundheitsministerium schrieb, Hersteller hätten ein Schlupfloch genutzt, durch das neue Zutaten und Chemikalien, oft mit unbekannten Sicherheitsdaten, ohne Meldung an die FDA oder die Öffentlichkeit in die Lebensmittelversorgung gelangen konnten.

Am 10. August 2026 veröffentlichte die FDA den Regelungsvorschlag FDA-2025-N-3262. GRAS-Schlussfolgerungen sollen meldepflichtig werden. Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 9. Dezember 2026.

Im September 2026 ist das nur ein Vorschlag, keine geltende Regel. Self-GRAS gilt weiter. Auch ein „No Questions Letter“ nach freiwilliger Meldung ist keine Zulassung. Er bedeutet nur, dass die FDA keine Fragen zur Schlussfolgerung des Unternehmens hat. Das klingt wie ein behördliches Gütesiegel, ist aber etwas anderes.

Quelle: HHS zur Überarbeitung des GRAS-Wegs · HHS-Faktenblatt zum Regelungsvorschlag

Ein Glas Milch und eine Schale Proteinpulver, dahinter ein kleiner Edelstahl-Fermentationstank

3. Molke ohne Kuh: In den USA erlaubt, bei uns liegt der Antrag

Remilk aus Israel stellt Beta-Lactoglobulin her, das Hauptprotein der Molke. Es stammt nicht aus einer Kuh, sondern aus der Hefe Komagataella phaffii und wird als „animal-free whey protein“ bezeichnet. In den USA erhielt die GRAS-Mitteilung GRN 1056 am 15. Februar 2023 den Status „no questions“.

In der EU läuft der Novel-Food-Antrag NF 2023-19996; das Produkt ist nicht zugelassen. Vorgesehen sind je nach Lebensmittel etwa 5 bis 35 Prozent. Die Hefe wird entfernt, das Protein bleibt jedoch ein Milchallergen. Für Milchallergiker zählt deshalb das Protein im Essen, nicht die Beteiligung einer Kuh.

Auch Vivici, ein Gemeinschaftsunternehmen von Fonterra und dsm-firmenich, erzeugt Beta-Lactoglobulin aus derselben Hefe. Fonterra ist der größte Milchexporteur der Welt. „Vivitein BLG“ erhielt am 28. Februar 2025 für GRN 1200 „no questions“; ein öffentlicher EU-Antrag ist nicht auffindbar. Für mich bemerkenswert: Ausgerechnet ein Milchkonzern baut Molke ohne Kuh.

Quelle: EU-Zusammenfassung zum Remilk-Antrag · FDA GRN 1200

4. Eiklar aus dem Pilz – und der Bierkonzern braut mit

Onego Bio aus Finnland stellt Ovalbumin, das Hauptprotein des Eiklars, mit dem Pilz Trichoderma reesei her. GRN 1249 erhielt am 16. September 2025 „no questions“. Das Protein ist unter anderem für Backwaren, Saucen und Fleischalternativen vorgesehen und muss laut FDA als Ei-Allergen gekennzeichnet werden. Ein öffentlicher EU-Antrag ist nicht auffindbar.

The EVERY Company erzeugt Eiklarprotein aus der Hefe Komagataella phaffii. GRN 1104 erhielt am 17. Oktober 2023 „no questions“. Hinzu kommt Pepsin aus GV-Hefe, GRN 1025 vom 6. Januar 2023. Dokumentiert ist eine Skalierungspartnerschaft mit AB InBev, dem weltgrößten Braukonzern. Die Produkte von The EVERY Company sind in der EU nicht zugelassen.

Auf der Packung können „animal-free egg white“, „tierfreies Eiklar“ oder „fermentation-derived protein“ stehen. Das Tier fehlt, das Ei-Allergen bleibt. Entscheidend ist deshalb das hergestellte Protein.

Quelle: FDA GRN 1249 · FDA-Liste veröffentlichter GRAS-Mitteilungen

5. Formo: Das Labor steht schon bei REWE im Kühlregal

Beim Berliner Start-up Formo müssen wir sauber unterscheiden. Die Frischkäse-Alternative „Frischhain“ wird seit 2024 bei REWE in Deutschland und seit dem 20. August 2024 bei METRO verkauft, außerdem in Österreich. Laut REWE ist die Grundlage Koji-Protein aus dem Pilz Aspergillus oryzae, der im Fermenter gezogen wird. Formo nennt das „Mikrofermentation“. Es ist keine Präzisionsfermentation.

In der Zutatenliste stehen „Koji-Protein“ und pflanzliche Öle. Parallel entwickelt Formo präzisionsfermentiertes Kasein. Ein öffentlich einsehbarer EU-Antrag dafür ist nicht auffindbar.

Das Wort „Labor“ findest du auf der Packung nicht. Wer die Zutatenliste nicht liest, kann „Frischhain“ für ein gewöhnliches veganes Produkt halten. Ich lebe selbst vegan, und gerade deshalb finde ich diese Unterscheidung wichtig: Pflanzlich, pilzbasiert, mikrofermentiert und präzisionsfermentiert sind nicht dasselbe. du sollst nicht raten müssen, wie ein Lebensmittel entstanden ist. Schau deshalb nicht nur auf die Gestaltung vorne, sondern auf die genaue Bezeichnung der Zutaten hinten.

Quelle: REWE Group · METRO

6. Fleisch aus der Zellkultur: erste EU-Anträge, zwei Länder verbieten

Im Juli 2024 stellte Gourmey aus Frankreich den ersten EU-Novel-Food-Antrag für kultivierte Entenzellen, NF-2024-22222. Am 22. Januar 2025 folgte Mosa Meat aus den Niederlanden mit einem Antrag für kultiviertes Rinderfett als Zutat in Hybridprodukten. Beides ist beantragt und nicht zugelassen.

Der erste Labor-Burger kostete 2013 laut Mosa Meat rund 250.000 Euro und wurde von Google-Mitgründer Sergey Brin finanziert. Die Bell Food Group beteiligte sich zunächst mit 2 und später mit weiteren 5 Millionen Euro.

Zwei Länder haben Verbote beschlossen. Italiens Gesetz Nr. 172/2023 gilt seit dem 16. Dezember 2023 und verbietet Herstellung und Inverkehrbringen von Lebensmitteln aus Zell- oder Gewebekulturen von Wirbeltieren. Die Bußgelder reichen von 10.000 bis 60.000 Euro oder bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes, gedeckelt bei 150.000 Euro. Ungarn verabschiedete 2025 mit Gesetz LXXXIX eine Regelung mit gleicher Stoßrichtung.

Quelle: Mosa Meat zum EU-Antrag · Italienisches Gesetz Nr. 172/2023

Weizenähren, Tomaten und eine Schale Saatgut auf einem Holztisch am Fenster

7. Neue Gentechnik: ab 2028 ohne Hinweis für dich

Die Verordnung (EU) 2026/1388 regelt Pflanzen aus neuen genomischen Techniken, kurz NGT. Das EU-Parlament nahm sie am 17. Juni 2026 an. Am 26. Juni 2026 erschien sie im Amtsblatt, seit dem 16. Juli 2026 ist sie in Kraft, und ab dem 17. Juli 2028 wird sie angewendet.

Für dich ist vor allem NGT-1 wichtig. Diese Pflanzen gelten als „konventionell-ähnlich“ und können etwa mit CRISPR erzeugt werden. Lebensmittel daraus tragen keine Gentechnik-Kennzeichnung für Verbraucher. Gekennzeichnet wird nur das Saatgut für Landwirte; zusätzlich gibt es ein Register. NGT-2 bleibt kennzeichnungspflichtig.

Auf der Packung steht dann nur „Weizen“, „Tomaten“ oder „Maisstärke“. Für mich ist das eine Informationslücke: Das Saatgut trägt den Hinweis, das fertige Lebensmittel nicht. Deshalb solltest du NGT-1 kennen, obwohl du es dort nicht lesen wirst.

Quelle: Verordnung (EU) 2026/1388

8. Der Süßstoff aus der Gen-Hefe heißt auf der Packung „E 960b“

Die Verordnung (EU) 2025/652 erlaubt, Rebaudiosid M per Fermentation mit dem gentechnisch veränderten Hefestamm Yarrowia lipolytica VRM herzustellen. Rebaudiosid M ist ein Steviolglycosid und wird als Süßstoff E 960b eingesetzt. Antragsteller war Avansya.

Die Bedingungen sind genau festgelegt: Im Endprodukt dürfen keine lebenden Produktionszellen und keine nachweisbare DNA dieses Hefestamms vorhanden sein. Außerdem müssen mindestens 95 Prozent der festgelegten Steviolglycoside enthalten sein.

Auf der Packung liest du nur „Süßungsmittel: E 960b“ oder „Steviolglycoside aus Fermentation“. Ein Hinweis auf die Gen-Hefe ist nicht nötig. Wie eine Garderobenmarke nennt dir die E-Nummer das Ergebnis, aber nicht den Weg dahinter. Das ist rechtlich vorgesehen. Für mich ist genau das wissenswert. Ob dir diese Information reicht, entscheidest du selbst.

Quelle: Verordnung (EU) 2025/652

Brotkorb mit Brötchen und ein Stück Hartkäse auf einem Holzbrett

9. Enzyme im Käse und im Brot: die Ausnahme in Artikel 20

Nach Artikel 20 der Verordnung (EU) 1169/2011 müssen Enzyme nicht in die Zutatenliste, wenn sie nur als Verarbeitungshilfsstoff wirken oder im Endprodukt keine technologische Wirkung mehr haben. Nach der Verordnung (EG) 1829/2003 ist etwas, das „mit“ einem GVO als Produktionsorganismus hergestellt wird, nicht allein deshalb kennzeichnungspflichtig – anders als etwas „aus“ einem GVO.

Chymosin, das Lab-Enzym im Käse, kann aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen stammen. „Mikrobielles Lab“ bedeutet aber nicht automatisch Gentechnik. Im Brot können Amylasen, Xylanasen und Lipasen stecken; manche stammen aus GV-Organismen, andere nicht. Die EU-Positivliste ist bei über 300 Anträgen noch nicht abgeschlossen. Bis dahin gelten Übergangs- und nationale Regeln.

COM(2025) 1030 soll Stoffe aus GV-Mikroben ausdrücklich von der GVO-Kennzeichnung ausnehmen, wenn keine lebenden Mikroben oder wirksamen Rückstände bleiben. Im September 2026 ist das noch kein Gesetz. Bio und das „Ohne Gentechnik“-Siegel schließen GVO-Verfahren aus.

Quelle: Verordnung (EU) 1169/2011 · EU-Kommission zu Lebensmittelenzymen

10. Mehlwurm im Brot – steht drauf, aber nur in der Zutatenliste

Seit dem 10. Februar 2025 erlaubt die Verordnung (EU) 2025/89 UV-behandeltes Pulver ganzer Larven des Gelben Mehlwurms, Tenebrio molitor, auf Antrag von Nutri’Earth. Erlaubt sind in Brot, Brötchen und Kuchen bis 4 Gramm je 100 Gramm, in Teigwaren 3,5 Gramm, in Kartoffelprodukten 3 Gramm und in Käse oder Käseerzeugnissen 1 Gramm.

Seit 2023 sind auch Hausgrille und Larven des Getreideschimmelkäfers für Lebensmittel wie Brot, Cracker, Nudeln, Pizza und Kartoffelprodukte zugelassen. Die Höchstmengen unterscheiden sich je nach Produkt.

Die Kennzeichnung ist Pflicht: In der Zutatenliste stehen der deutsche und der lateinische Name sowie ein Hinweis für Krebstier- oder Hausstaubmilbenallergiker. Vorne auf der Packung muss das nicht stehen. Der Weg führt wieder zur Zutatenliste. Das solltest du beim Einkauf wissen.

Quelle: Verordnung (EU) 2025/89 · Verordnung (EU) 2023/5

11. Titandioxid: im Essen verboten, in der Tablette erlaubt, in den USA erlaubt

Titandioxid, auch E 171, ist seit 2022 in der EU nicht mehr als Lebensmittelfarbstoff zugelassen. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2022/63. Die EFSA hatte 2021 erklärt, eine Genotoxizität nicht ausschließen zu können.

In Arzneimitteln bleibt Titandioxid erlaubt. Die EMA begründete das mit fehlenden gleichwertigen Ersatzstoffen und möglichen Versorgungsengpässen. Für mich zeigt das vor allem eines: Für das Essen und für die Tablette gelten unterschiedliche Maßstäbe.

In den USA ist Titandioxid weiterhin als Farbstoff in Lebensmitteln erlaubt, bis zu höchstens 1 Prozent des Lebensmittelgewichts. Auf US-Produkten oder Importware kannst du „Titanium Dioxide“ oder „E 171“ lesen.

Das EuGH-Urteil vom 1. August 2025 in C-71/23 P und C-82/23 P betraf bestimmte einatembare Pulverformen. Es betraf nicht die EFSA-Bewertung von E 171 als Lebensmittelzusatz.

Quelle: Verordnung (EU) 2022/63 · EFSA-Bewertung von E 171

Hände drehen eine unbedruckte Packung im Supermarktregal um, daneben eine Lupe

Die Wörter, die du dir merken kannst

  • tierfrei / animal-free – sagt noch nichts über den Herstellungsweg.
  • kultiviert – kann auf Zellkultur hinweisen.
  • Präzisionsfermentation – Mikroorganismen erzeugen ein bestimmtes Protein.
  • fermentation-derived – aus Fermentation stammend.
  • Koji-Protein – bei Formo mikrofermentiert, nicht präzisionsfermentiert.
  • E 960b / Steviolglycoside aus Fermentation – kann mit gentechnisch veränderter Hefe hergestellt sein.
  • mikrobielles Lab – nicht automatisch Gentechnik.
  • Acheta domesticus – Hausgrille.
  • Alphitobius diaperinus – Getreideschimmelkäfer.
  • Tenebrio molitor – Gelber Mehlwurm.
  • Titanium Dioxide / E 171 – Titandioxid.
  • NGT-1 – Hinweis beim Saatgut, nicht auf dem Lebensmittel.
  • „No Questions Letter“ – keine Zulassung.

Was du daraus mitnehmen kannst

  1. Lies die Zutatenliste, nicht nur die Vorderseite. Dort findest du Koji-Protein, E 960b und die vorgeschriebenen Namen von Insekten. Manche Verarbeitungshilfsstoffe wie bestimmte Enzyme können allerdings fehlen.
  2. Merke dir die neuen Begriffe. „Tierfrei“, „kultiviert“ und „aus Fermentation“ sagen nicht dasselbe. Auch „No Questions“ ist keine Zulassung.
  3. Nutze Bio und das „Ohne Gentechnik“-Siegel als Hinweis, wenn du GVO-Verfahren ausschließen möchtest. Gerade bei Enzymen ist wichtig: „Mikrobiell“ bedeutet nicht automatisch gentechnisch verändert.
  4. Frag nach und prüf selbst. Verlass dich nicht blind auf meine Einordnung. Öffne die Quellen, lies bei unbekannten Begriffen nach und entscheide dann, welche Informationen du für deinen Einkauf brauchst.

Quellen

Danke, dass du genau hingesehen hast. Schick den Artikel jemandem, der jeden Tag Käse isst und nicht weiß, woher er bald kommt – damit mehr Menschen selbst entscheiden können.

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